Amateursportler, die einen Vertrag mit ihrem Verein haben, müssen nicht den Mindestlohn erhalten. Das stellen Arbeitsministerin Nahles und Vertreter des DOSB und DFB klar. Die Regelung gilt auch für Ehrenamtliche.
Amateursportler, die einen Vertrag mit ihrem Verein haben, müssen nicht den Mindestlohn erhalten. Das stellen Arbeitsministerin Nahles und Vertreter des DOSB und DFB klar. Die Regelung gilt auch für Ehrenamtliche.