Der Fall Evi Sachenbacher-Stehle ist aus juristischer Sicht abgeschlossen. Die Münchner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen vier Personen ein. Das festgestellte Präparat sei kein Arzneimittel.
Quelle: spiegel.de
Der Fall Evi Sachenbacher-Stehle ist aus juristischer Sicht abgeschlossen. Die Münchner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen vier Personen ein. Das festgestellte Präparat sei kein Arzneimittel.