Eisschnellläuferin Claudia Pechstein muss einen juristischen Rückschlag hinnehmen. Der Bundesgerichtshof erklärte ihre Schadensersatzklage gegen den Weltverband für unzulässig.
Quelle: spiegel.de
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein muss einen juristischen Rückschlag hinnehmen. Der Bundesgerichtshof erklärte ihre Schadensersatzklage gegen den Weltverband für unzulässig.