2010 forderte die bayerische Landeszentrale für neue Medien Sportsender auf, Kampfsportübertragungen wegen hohem Gewaltpotenzial aus dem Programm zu nehmen. Dafür fehle ihr die gesetzliche Grundlage, urteilt ein Gericht.
Quelle: handelsblatt.com
2010 forderte die bayerische Landeszentrale für neue Medien Sportsender auf, Kampfsportübertragungen wegen hohem Gewaltpotenzial aus dem Programm zu nehmen. Dafür fehle ihr die gesetzliche Grundlage, urteilt ein Gericht.