Die Monopolkommission hat in Ihrem gerade veröffentlichten einundzwanzigsten Hauptgutachten auch ausführlich die Problematik bei der Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga unter die Lupe genommen, genauer gesagt die Vermarktung von Rechten zur Übertragung von Fußballspielen und deren Highlights über die Medien.