Das Internationale Sportgericht hat entschieden: Ein lebenslanger Ausschluss für Dopingsünder ist nicht zulässig. Leichtathlet Chambers und Radprofi Millar dürfen demnach in London starten.
Quelle: faz.net
Das Internationale Sportgericht hat entschieden: Ein lebenslanger Ausschluss für Dopingsünder ist nicht zulässig. Leichtathlet Chambers und Radprofi Millar dürfen demnach in London starten.