Aufgrund ungeklärter Nutzungsrechte an den Grundstücken, über die der Doppelsessellift am Grünten führt, ist ein Skibetrieb in der kommenden Wintersaison leider nicht möglich. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung, den die Betreiberfamilie Hagenauer gestellt hatte, wurde nun vom Landgericht Kempten zurückgewiesen.
Eine Übergangsregelung ist zwischen dem Grundstückseigentümer und der Betreiberfamilie strittig.
Quelle: sueddeutsche.de