Public Viewing, Autokorso und Co. - Wie der Jubel sein soll

2014-07-04 10:40:14.0

 

Regeln für die Dritte Halbzeit

Das WM-Fest schlägt alle Rekorde, allen Unkenrufen zum Trotz jubeln begeisterte Fans auf dem gesamten Fußball-Planeten. Sogar im „Fußball-Entwicklungsland“ USA herrscht Euphorie und die WM-TV-Quoten übertrumpften uramerikanische Sportarten wie Baseball und Basketball! Sogar gut besuchte Public-Viewing-Parties gibt es in Sichtweite des Washingtoner Kapitols und selbst Präsident Obama sitzt vorm TV.

Klar, dass nach den Spielen Party angesagt ist. Weltweit tragen die Fans ihre Nationalfarben, ganz Brasilien scheint derzeit in Gelb und grün gehüllt. Es gibt kein Entkommen, auch hierzulande sind seit Wochen Fan-Utensilien im Angebot, sogar beim Lebensmittel-Discounter um die Ecke. Nichts was es nicht gibt. Hüte, Perücken, Tröten, Rasseln, Hawaii-Federketten.
Auch Autos werden nicht verschont, sondern wieder zum schwarzrotgoldenen Feier-Werk. Sogenannte Spiegelsocken – seit der Südafrika-WM 2010 groß in Mode - zieren die Außenspiegel, in die Scheiben geklemmte Fahnen flattern im Fahrtwind, magnetische Schwarzrotgold-Fahnen haften an den Türen. Ein Riesen-Geschäft für eine ganze Fanartikel-Industrie. Je weiter Deutschland kommt, desto eher sind manche Accessoires ausverkauft.

Ganz unkompliziert ist „ordentlicher“ Fanjubel allerdings nicht, denn geltende Gesetzte und Verordnungen sind ja nicht außer Kraft gesetzt. Allerdings drücken die Ordnungshüter – sofern Vorschriften nicht krass verletzt werden - ein Auge zu.
Denn auch im Bundesrat sitzen Fußball-Fans – die extra für die WM-Feier-Saison die sonst so strengen Lärmschutz-Bestimmungen gelockert haben, so dass auch die späten Spiele legal gebührend bejubelt werden dürfen.
Dennoch bewegen sich zum Beispiel Autokorso-Fans in einer rechtlichen Grauzone:

Autokorso - die Party im Straßenverkehr

Der Autokorso ist der klassische Fall von Ruhestörung durch sinnloses Hin- und Herfahren unter grundlosem Hupen: alles eigentlich verboten. Auch gelten nach deutschem Recht Autokorsos als Demonstrationen, die normalerweise angemeldet werden müssten. Natürlich entstehen sie aber spontan, kein Fußballfan käme auf die Idee, vorab bei der zuständigen Behörde Bescheid zu geben. Zu WM-Zeiten wird es toleriert, wenn man sich sonst an die Verkehrsregeln hält. Rote Ampeln gelten immer – auch nach großen Siegen. Fahnen und andere Dinge dürfen dem Fahrer nicht die Sicht nehmen.
Wer sich aus dem Fenster lehnt oder gar auf der Motorhaube Platz nimmt riskiert den Versicherungsschutz. „Für Teilnehmer eines Autokorsos gelten die regulären Verkehrsregeln“, sagt Frank Bärnhof vom Direkt-Versicherer Cosmos. „Autofahrer sollten sich anschnallen, auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen, Verkehrszeichen beachten und auf Alkohol am Steuer verzichten.“
Falls doch einmal etwas passiert, haftet in der Regel der Fahrer für den Schaden. Seine Kfz-Haftpflicht befasst sich mit den Ansprüchen der Mitfahrer. Liegt die Schuld eindeutig beim Mitfahrer, wird die Versicherung des Fahrers die Ansprüche der Mitfahrer zurückweisen.
Wenn fröhliche Passagiere Bier auf die Autositze verschütten oder bei beschwingtem Ein- und Aussteigen Kratzer im Lack verursachen, sind sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung gut beraten, so Experte Bärnhof.
Eine Haftpflichtversicherung müssen gemäß den FIFA-Regeln übrigens auch Veranstalter von Public Viewings abschließen, denn die FIFA haftet auch bei offiziell lizensierten Public Viewings für keinerlei Schäden.

Public Viewing – das ist erlaubt

Beim Public Viewing geht die Post ab – etwa auf dem Hamburger Heiligengeistfeld, wo bis zu 25 000 Fans gemeinsam fiebern. Sicherheit ist hier oberstes Gebot. Besucher von Fanmeilen müssen sich einer Leibesvisitation unterziehen und dürfen keine Dosen oder Flaschen in das Areal mitnehmen. Ausschließlich Papp- und Plastikbecher sind als Trinkgefäße zulässig. Es gelten dieselben Verhaltensregeln wie im Fußballstadion. Feuerwerkskörper und „Bengalos“ sind verboten. Wer Raketen oder andere Knallkörper zündet, gefährdet die gesamte Veranstaltung, denn die Veranstalter haben für diese Fälle mit Übertragungs-Abbruch gedroht. Ebenfalls verboten sind als Waffen einsetzbare Gegenstände. Wer etwa die Deutschlandfahne an einem Holzstock befestigt und mitbringt, riskiert ein Platzverbot.
Mit dem Finale am 13. Juli ist alles vorbei – nach dem Schlusspfiff steigt die letzte und größte aller Fußball-Fan-Feiern vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Regelmäßig geht es dann erst in vier Jahren weiter bei der WM in Russland.

Quelle: sport-branchenbuch.de

 


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